Fehlende Kreditsicherheiten
Förderkredite mit Haftungsfreistellung
Die bundeseigene Förderbank, die KfW-Mittelstandsbank, bietet z.B. beim Förderprogramm "Unternehmerkredit" für Investitionskredite eine Variante mit 50% Haftungsfreistellung an, d.h. für die Hälfte des Kreditbetrages übernimmt die KfW-Mittelstandsbank das Kreditrisiko. Die durchleitende Hausbank, bei der der Kreditantrag gestellt werden muss, kann in Höhe dieses Anteils auf zusätzliche Sicherheiten verzichten. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen oder der Freiberufler bereits zwei Jahre am Markt tätig ist und die Zahlen des Antragstellers die Kreditrückzahlung gewährleisten.
Öffentliche Bürgschaften
Auch die Bürgschaftsbanken der Länder helfen bei fehlenden Sicherheiten. Sie stellen Ausfallbürgschaften bis zu 1 Mio. Euro für Unternehmen bereit, denen aufgrund fehlender Kreditsicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit bereitgestellt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und die Zahlen des Unternehmens müssen solide sein. Sanierungskredite oder Umschuldungen werden nicht verbürgt. Die Bürgschaftsbanken übernehmen bei Investitionskrediten bis zu 80% des Kreditbetrages die Haftung. Bei Betriebsmittelkrediten ist der Bürgschaftsbetrag auf 50% des Volumens begrenzt. Die Ausfallbürgschaft kann klassisch zusammen mit dem Kredit über die Hausbank beantragt werden. Liegt der Bürgschaftsbetrag nicht über 100.000,--€, kann eine "Bürgschaft ohne Bank" (BoB) auch gleich bei der zuständigen Bürgschaftsbank beantragt werden. In dem Fall kann gleich beim Kresditgespräch eine Sicherheit vorgelegt werden.