Schlupfloch für Kleinunternehmer - Mikro-Beteiligungen bei zugeknöpften Banken

 

Finanzierungsquelle für langfristige Investitionen

Kleine und junge Unternehmen haben es nach wie vor schwer, an Bank- Kredite kommen. Der größte Hemmschuh dabei ist eine zu dünne Eigenkapitaldecke. Deshalb wurde jetzt das Fondsvolumen verdoppelt und vom Bund auf 70 Mio.€ aufgestockt, die für den Start und den Aufbau in Kleinbetrieben genutzt werden können.

Sie bleiben Herr im eigenen Haus - bis zu 50.000 € ohne Mitspracherechte

Antragsberechtigte Unternehmer können bis zu 50.000 € für 10 Jahre aus dem Fördertopf bekommen, dabei sind die ersten 7 Jahre sind tilgungsfrei.Die Kapitalgeber erhalten eine erfolgsunabhängige Vergütung von 8 % p.a. sowie ggf. eine Gewinnbeteiligung, die allerdings auf 1,5 % der Einlage beschränkt ist. Damit sind die Konditionen im Vergleich zu den hohen Zinsen auf dem Geschäftskonto mancher Unternehmer noch als günstig einzustufen. Bei Auszahlung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 % fällig.

2 weitere Vorteile:

  1. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich.
  2. Sie behalten die Entscheidungshoheit - die Beteiligungsgesellschaft mischt sich nicht in Ihr Tagesgeschäft ein.

Bei Investitionen in Nordrhein-Westfalen läuft das Antragsverfahren über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG), http://www.kbg-nrw.de, in Rheinland Pfalz ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz (MBG), http:// http://www.bb-rlp.de/mbg zuständig.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)

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