Neues Förderprogramm "Leasing-Bürgschaft"
Ob Sie als Unternehmer eine Leasing-Finanzierung bekommen, hängt auch von der Refinanzierungssituation der jeweiligen Leasinggesellschaft ab - vor allem bei Geschäften mit jungen Unternehmen und Betrieben, die bonitätsmäßig vielleicht gerade auf der Kippe stehen. Mit einer öffentlichen Bürgschaft von 30 oder 60 % der Leasingsumme als Sicherheit haben die Leasinggeber nun größere Spielräume bei ihren Hausbanken und können dadurch auch Geschäfte mit höheren Risiken eindecken.
Fördersteckbrief
Wer profitiert von dem Förderprogramm?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Millionen € Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen € sollen einfacher Zugang zu Leasing-Geschäften haben. Die in Frage kommenden Betriebe dürfen nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen.
Was wird gefördert
Die Bürgschaftsbanken unterstützen Leasinggeschäfte mit einer Laufzeit von 12 bis zu 120 Monaten. Verbürgt werden 30 % oder 60 % der Leasing-Investitionen, maximal 500.000 €.
Schnelle Entscheidungen: So wird gefördert
Die Leasinggesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 2 oder höchstens 5 Bankarbeitstagen eine Entscheidung. Die Mittel für das Programm „Leasing Bürgschaft“ kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Es stellt insgesamt 120 Millionen € für Bürgschaften zur Verfügung, Damit können Leasing-Investitionen von bis zu 200 Millionen € verbürgt werden.
Anträge und Laufzeit des Programms
Anträge stellen die Leasinggeber für ihre Kunden, vorausgesetzt diese gehören zu der begünstigten Zielgruppe der KMU`s. Das Verfahren läuft online über die Website www.leasing-buergschaft.de. Anhand des Investitionsorts wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet. Die Laufzeit des Programms ist bis Ende 2016 befristet.